§ 1.1 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten, außerhalb dieser Fraktion, sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen.
§ 1.2 | Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren.
§ 1.3 | Fraktionsautos dürfen nicht verkauft werden. Sollte dies passieren, bekommt derjenige einen Community Ausschluss. Beim Verlassen einer Fraktion oder bei einem Blood Out muss man sich bewusst sein, dass das Fraktionsauto gegen einen pauschalen Gegenwert von 2 Millionen, an die Fraktion abgegeben werden muss, welche die Fraktion aufbringen muss.
Sollte die Fraktion das Auto nicht abkaufen wollen, wird das Fraktionsauto im Support bei der Spendenverwaltung abgegeben und man erhält dafür vom Server die 2 Millionen. Sollte sich die Fraktion auflösen, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Fraktionsauto und kann behalten und dementsprechend auch weiterverkauft werden.
§ 1.4 | Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenn man aus einer Fraktion austritt (egal in welcher Form).
§ 1.5 | Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen die selbe Fraktion verliert (ab 15 Personen pro Seite), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§ 1.6 | Es ist nicht gestattet, in Unterzahl, Fraktionen / Routen anzugreifen. Dies wird als Fail RP bewertet.
Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Beispiel: 2 gegen 10 ist Fail RP - 7 gegen 10 ist realistisch
§ 1.7 - Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitglied ausgeben, welches man nicht ist.
§ 2.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§ 2.2 | Der Aufenthalt am LSMD ohne jeglichen Roleplay-Hintergrund ist verboten. Bei Verletzungen oder Untersuchungen ist der Aufenthalt gestattet. Solltet ihr keine Behandlung mehr benötigen gibt es keinen Grund dafür sich beim LSMD aufzuhalten. Jeder, der dort Stress macht, wir sanktioniert. Es ist ein Ort der Genesung - keine Kneipe.
§ 2.3 | Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus der Werkstatt bzw. dem Krankenhaus weg zu schicken.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbot erteilen, Mediziner jedoch nicht. Diese haben einen Eid (z. B. in Form
eines Gelöbnisses) abgegeben!
§ 2.4 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen Roleplay-Hintergrund nicht geklaut werden. Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich für Mitglieder von staatlichen Fraktionen gestattet.
§ 2.5 | Staatliche Fraktions-Mitglieder erhalten einen Paycheck in unterschiedlicher Höhe, abhängig von Position und Rang.
§ 2.6 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
In allen Staatsfraktionen gilt ein allgemeines Verbot für Korruption.
Staatskonten und -Kammern sind in keinem Fall zu veruntreuen.
Sanktionen für korruptes Verhalten können im RP bis zum Ausschluss aus der Fraktion führen (bei Führungspositionen auch administrativ).
§ 2.7 - Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar und einheitlich gekleidet sein, wie z. B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Uniform etc.
§ 3.1 | Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Fraktionsverwaltung muss öffentliche Rechte für alle Channels haben. Private Discord-Server sind verboten und fallen unter Meta Gaming.
§ 3.2 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§ 3.3 | Eine Fraktion darf aus maximal 30 Personen bestehen. Sie dürfen aber nur maximal mit 20 Personen agieren. Inoffizielle Gruppierungen dürfen mit maximal 6 Personen agieren. Auch hier sind auf die äußerlichen Merkmale zu achten!
§ 3.4 | Jede Fraktion braucht drei eindeutige Erkennungsmerkmale (z. B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.).
§ 3.5 | Fraktionen dürfen nicht aus dem Beweggrund des “Schepperns” und “Gambos” gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu “gambogeil” gilt, wird diese Fraktion zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch in den Sand verlaufen wird die Fraktion aufgelöst.
§ 3.6 | Die Route darf ausschließlich von Gangs/Cartels/Familien eingenommen werden.
Andere Parteien dürfen sich in den Routen-Krieg nicht einmischen.
Zivis ist es verboten sich in die Waffen-Route einzumischen. Darunter zählen der Metallsammler, -verarbeiter und hersteller
(die Aufsatzroute ist davon ausgeschlossen).
§ 3.7 | Eine Fraktion darf von einer anderen Fraktion alle 12 Stunden einmal angegriffen werden. Die angegriffene Fraktion darf jedoch antworten. Nach der Antwort muss diese Fraktion ebenfalls 12 Stunden warten.
§ 3.8 | Blood In / Blood Out
Ein Blood In ist das Beitreten einer Gruppierung.
Ein Blood Out ist der Rauswurf eines vollwertigen Mitglieds, der auch einen Blood In bekommen hatte, anhand eines Kopfschusses.
Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen.
Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen.
Bei einem Blood Out ist Videobeweis PFLICHT!!
Nach dem Verlassen einer Fraktion muss man 168 Stunden/ 7 Tage warten, bis man einer neuen Fraktion / Gruppierung beitreten darf. Sollte man gegen diese Regel verstoßen, muss man mit einer Sanktionierung rechnen. Dabei ist es egal, ob ein Blood Out erfolgte oder die Fraktion freiwillig verlassen wurde.
Das Wechseln von einer staatlichen Fraktion in eine andere Fraktion, unabhängig davon, ob eine andere staatliche oder Bad Fraktion, ist ohne Fraktionssperre gestattet.
Die Fraktionssperre verfällt ebenso, wenn sich eine Fraktion auflöst.
§ 3.9 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Bad Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§ 3.10 | Sollte man eine Fraktion / Gang auflösen oder wird eine aufgelöst, hat die Leitung dieser, eine zwei-wöchige Leaderschaftssperre und darf somit keine weitere Fraktion / Gang in diesem Zeitraum gründen.
§ 3.11 | Es dürfen nicht mehr als 60 Mitglieder auf dem Discord-Server einer Bad Fraktion sein (Server-Team & Bots ausgeschlossen).
§ 3.12 | Verfeindete Gangs dürfen aufeinander ohne Schussankündigung schießen. Dabei ist ganz strikt zu beachten, dass die Gangs ganz klar durch ihre Farben erkennbar sind, z. B. Vagos trägt Gelb und nicht Gelb mit grünen Akzenten!
Diese Regel gilt ausschließlich für Gangs und es darf nur gegen eine verfeindete Gang geschossen werden! Biker-Gangs sind von dieser Regel ausgeschlossen!
Definition "Verfeindete Gang": Als verfeindete Gang gilt die Gegenpartei erst, wenn die beiden Rang 12er der jeweiligen Gang, sich gegenüber standen und ganz klar und deutlich für den anderen 12er hörbar sagt, dass seine Gang ab sofort im Krieg mit der anderen Gang steht! Um nicht mehr mit einer Gang verfeindet zu sein, muss man den Frieden IC schließen. Wenn man einer Gang die "Verfeindung" erklärt, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, durch Tribut sprich Schutzgeld oder andere Gesten noch Vorort, die "Verfeindung" zu umgehen.
Ohne Schussankündigung aus Autos zu schießen ist nur aus Vanilla Cars erlaubt (GTA Standard Autos, die man vom Autohändler bekommt - Nicht Luxusautohändler). Wenn eine Gang bereits mit einer anderen Gang verfeindet ist und sie sich die Feindschaft im RP erklärt haben, sodass sie ohne Schussankündigung schießen dürfen, darf keine weitere Partei diesen Gangs die Feindschaft erklären.
§ 4.1 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen.
Der Grund für einen Krieg muss jedoch derart plausibel sein, dass man sogar das Leben seiner eigenen Leute riskiert.
Ebenso kann die Drogen- sowie die Waffen-Route mit einem beantragten Krieg erobert werden.
§ 4.2 | Die vereinbarten Sieger-Bedingungen müssen eingehalten werden. Sollten die Anforderungen von der Verlierer-Partei
nicht eingehalten werden, so wird diese Fraktion aufgelöst.
Sollte es zu einem Krieg kommen, bei dem die Gegenpartei nicht mit dem Krieg einverstanden ist, so darf man maximal 10 Mio. Dollar fordern sowie eine Entschuldigung (nicht auf Knien oder anderer erniedrigender Art und Weise).
§ 4.3 | In der von der Fraktionsverwaltung genehmigten Kriegszeit, darf man gegen die kriegführende Partei ohne Schusscall schießen.
Es dürfen keine neuen Mitglieder während der Kriegszeit rekrutiert werden. Mitglieder einer Fraktion, die sich im Krieg befindet, dürfen nur im Fraktions-Outfit unterwegs sein.
§ 4.4 | Ein/e Anwesen/Hood oder Chapter darf im Krieg nur 1x pro Server-Restart angegriffen werden.
§ 4.5 | Der Gewinner des Kriegs wird folgendermaßen bestimmt:
die Partei sieht die Niederlage ein oder
die Fraktionsverwaltung entscheidet, wer den Krieg gewonnen hat.
§ 4.6 | Nach einem Krieg zwischen zwei Fraktionen muss eine Woche gewartet werden, bevor man wieder einen Krieg gegen
dieselbe Fraktion startet.
§ 4.7 | Jede Fraktion erhält 5 Drogenkarten, die ihre eigenständig erkämpfte Drogenroute repräsentieren.
Die Karten dürfen innerhalb der eigenen Fraktion getauscht oder im Fraktionslager gelagert werden.
Eine Weitergabe andere Fraktionen, Zivilisten oder sonstige Dritte ist strengstens untersagt.
Die Karten dürfen ausschließlich zwischen Fraktionsmitgliedern derselben Familie gehandelt oder bewegt werden.
Nur das Cali Kartell darf die Karten entgegennehmen - Keine Übergabe an andere Personen oder Fraktionen
Das PD ist nicht berechtigt, Drogenkarten zu beschlagnahmen oder zu konfiszieren. Diese gelten als servergeschützte Items und sind von jeglicher Beschlagnahmung ausgenommen - auch bei Festnahmen und Durchsuchungen.
Nach jedem Routen-Kampf sind alle 5 Karten unaufgefordert an das Cali Kartell zurückzugeben - unabhängig vom Ausgang des Kampfes.
Sollte ein Spieler beim Routen-Kampf ausbluten, ist ein Pflicht-Video zu erstellen.
Dieses Video ist unverzüglich an den Leader der eigenen Fraktion weiterzugeben.
Der Leader ist verpflichtet, das Video selbstständig und unaufgefordert im Leaderschafts-Ticket einzureichen.
§5.1 | Während eines aktiven Gangwars ist es den sich bekriegenden Fraktionen verboten, außerhalb der Zone zu schießen.
Wenn man außerhalb der Zone stirbt, ist man Tod und wird nicht respawnt.
§5.2 | Das Verlassen der Zone ist verboten. Man muss die Zone immer anfahren.
§5.3 | Das Abcampen der Zonengrenze ist verboten.
§5.4 | Das Benutzen von Emotes ist verboten.
§5.5 | Das Beleidigen von anderen Spielern und vor allem Leichen ist strengstens verboten. Es wird sich nur über das Kampfgeschehen ausgetauscht.
§5.6 | Das Provozieren während des Gangwars oder nach einem Gangwar ist strengstens verboten.
§5.7 | Modding, Regelbruch oder andere Vorwürfe zeigt man nach dem Gangwar im Support vor. Während des Gangwars ist es verboten in den Support zu kommen.
§5.8 | Es ist ebenso verboten AFK im Gangwar zu sein.
§5.9 | Außerhalb der Zone ist es unter allen Umständen verboten, Spieler zu töten.
§6.0 | Das Trashtalken vor, während oder nach dem Gangwar ist strengstens verboten und zieht eine einwöchige Gangwar-Sperre mit sich.